„Bestimmung des ApoE-Genotyps vor der Gabe von Lecanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Krankheit mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie gemäß der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation) Obligater Leistungsinhalt - Bestimmung des ApoE ε4-Trägerstatus, einmal im Krankheitsfall 422 Punkte.“
Damit ist die Sondervereinbarung mit eisai hinfällig. Die Untersuchung als Kassenleistung vor Lecanemab kann nur durch Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Nervenheilkunde, Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie veranlasst werden. Unverändert kann die Untersuchung aber für alle übrigen Indikationen als IGeL-Leistung von allen Ärzten angefordert werden.