Anpassung des Wirtschaftlichkeitsbonus für niedergelassene Arztpraxen
Abstract: Anpassungen in der Liste der ausgenommenen GOP und Anpassung der Fallwerte an die seit 1. Januar geltende neue Bewertung von Laborleistungen
Im 4. Quartal 2024 wurde die Liste der vom Laborbudet des Wirtschaftlichkeitsbonus ausgenommen GOP angepasst. Zum 1.07.2025 werden die begrenzenden Fallwerte zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor für alle Arztgruppen abgesenkt. Damit werden die Fallwerte an die seit 1. Januar geltende neue Bewertung von Laborleistungen angepasst.
Details und Links zu den Veröffentlichungen haben wir Ihnen auf unserer Seite Abrechnungshilfen zusammengefasst.