Suchterkrankungen & Intoxikationen
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung, jahrelange analytische Erfahrungen und eine Ausstattung mit modernen massenspektrometrischen Analysengeräten für die Durchführung von Such- und Bestätigungsanalysen auf zahllose Drogen und Medikamente.
In Deutschland sterben jährlich ca. 74.000 Menschen durch gesundheitsschädlichen Gebrauch von Alkohol und 110.000 Menschen durch Folgen des Rauchens. Häufig stellt sich bei gesundheitlichen, versicherungstechnischen oder delikt-assoziierten Fragen die Frage eines aktuellen Konsums. Dazu kann in unserem Labor die Bestimmung eines Alkoholspiegels erfolgen (Akutsituation) oder der Nachweis des spezifischen Alkohol-Stoffwechselprodukts Ethylglucuronid im Serum und Urin (bleibt dosisabhängig mehrere Tage positiv) oder als Abstinenzmarker im Haar (über Monate positiv). Als weiterer Langzeitmarker des übermäßigen Alkoholkonsums kann CDT (carbohydrate deficient transferrin) im Serum herangezogen werden. CDT ist jedoch nur ein indirekter Marker (wie z.B. auch die gamma-GT) und erreicht nicht dieselbe Nachweisqualität wie Ethylglucuronid im Urin. Ein Nikotinkonsum wird durch Bestimmung von Cotinin im Urin belegt. Aktive Raucher haben deutlich höhere Konzentrationen als Passivraucher.
Drogen- und Medikamentenmissbrauch sind ein Dauerthema in der ärztlichen Praxis. Hierbei ist zunächst an Cannabis, Amphetamine (inkl. Crystal Meth und Ecstasy), Benzodiazepine, Cocain, Opiate und (heutzutage selten) an Barbiturate zu denken.
Drogenscreenings zum Nachweis oder Ausschluss eines vorausgegangenen Drogenkonsums sind Standardverfahren in vielen Labors. Dabei werden in der Regel immunologische Testverfahren eingesetzt (auch Schnelltests), die aber wegen möglicher Störungen nur ein vorläufiges, nicht beweissicheres Resultat liefern. Insbesondere positiv getestete Proben sollten daher einem Bestätigungstest unterzogen werden, der falsch positive Ergebnisse ausschließt.
Im Medizinischen Labor Bremen ist die Durchführung von Drogenbestätigungstests mittels Massenspektrometrie (GC-MS und LC-MS/MS) seit Jahrzehnten etabliert. Neben der Analytik von Blut und Urin ist häufig auch eine Haaranalytik möglich, um einen längeren Zeitraum der möglichen Einnahme zu erfassen. Der Nachweis von Drogen im Mekonium kann bei Neugeborenen mit Entzugssymptomatik als Beleg einer Exposition in der Schwangerschaft durchgeführt werden.
Eine jüngere Entwicklung resultiert aus der Umgehung des Betäubungsmittelgesetzes durch die Synthese von Cannabimimetika („Spice“ Drogen, Inhaltsstoff von sog. „Kräutermischungen“), also von Substanzen, die wie der aktive Cannabis-Inhaltstoff THC den Cannabinoid-Rezeptor stimulieren, aber völlig andere, „legale“ Molekülstrukturen aufweisen. Diese Substanzgruppe wird durch Neusynthesen ständig erweitert und kann nicht mit den bekannten Cannabis/THC Suchtests nachgewiesen werden. Es existieren zwar spezielle immunologische Suchtests für „Spice“-Drogen, jedoch zeigen diese häufig eine schlechte Erkennungsrate.
Bei uns besteht eine besondere Expertise, eine große Zahl von Cannabimimetika mittels Massenspektrometrie (GC-MS und LC-MS/MS) in Körpermaterialien (Serum, Urin) nachzuweisen. Ähnliches gilt für eine Gruppe von aufputschenden Substanzen (Cathinon-Derivate, wie z.B. Mephedron oder MDPV), die als „Badesalze“ verkauft werden und bei Konsum Agitation, Psychosen und Kreislaufzusammenbruch verursachen können.
Hintergründe und weitergehende Informationen:
Das Medizinische Labor Bremen verfügt über ein modernes ToxTyper Massenspektrometer, mit dem empfindlich und sicher Medikamente und Drogen nachgewiesen werden können. Mit diesem Gerät führen wir Suchanalysen z.B. auf
- hypoglykämisierende Substanzen (bei V.a. Hypoglycaemia factitia),
- blutdrucksenkende Medikamente,
- Diuretika oder Laxantienabusus
durch. Diese Tests können auch zur Überprüfung der Compliance oder als erweiterter Test auf Beikonsum unter Entgiftungs- oder Substitutionstherapie eingesetzt werden. Toxikologisch relevant ist ebenfalls der Nachweis von Vitamin-K-Antagonisten und Rodentiziden (Rattengift) bei unklar pathologischem TPZ-(Quick)-Wert.
Der Gebrauch von k.-o. Mitteln (auch als Date-rape Drogen bezeichnet) steht häufig im Zusammenhang mit Raub- und Sexualdelikten. In unserem Labor kann eine erweiterte Untersuchung auf Substanzbeibringung durchgeführt werden, z.B. der Nachweis von Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB, "Liquid Ecstasy") mittels GC-MS und ein ToxTyper LC-MS Screening im Serum oder bevorzugt im Urin. Nachgewiesen werden u.a. Benzodiazepine, sogenannte z-drugs (Zolpidem etc.), Diphenhydramin, Ecstasy und andere Drogen.
Weitere Informationen
Laborbereiche:
Toxikologie (GC I)
Arbeitshilfen:
Anforderungshilfen Drogenanalytik
Entnahmehinweise:
Drogen/Medikamente im Haar
Ansprechpartner
bei analytisch-technischen Fragestellungen:
Dr. rer. nat.
Sebastian
Sahler
— Leiter Toxikologie (GC I) —
Tel.: +49 (0)421 2072-256
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bei medizinisch-fachlichen Fragestellungen:
Dr. med.
Helmut Dietrich
Köster
— Facharzt für Laboratoriumsmedizin; Lebensmittelchemiker —
Tel.: +49 (0)421 2072-106
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