Corona-Antikörpertest
Nach dem Abklingen der Corona-Pandemie gibt es eine große Anzahl von Menschen, die die Infektion überwunden haben, manche sogar mehrfach. Viele davon sind klinisch unerkannt geblieben oder hatten nur so geringe Symptome, dass keine gezielte Abklärung durch einen PCR-Test erfolgt ist. Und wenn der Abstrich zu spät im Infektionsablauf genommen wird, kann die PCR bereits wieder negativ ausfallen, während die Infektion weiter fortschreitet.
Nach einer Impfung besteht zusätzlich bei vielen der Wunsch, eine Erfolgskontrolle der Impfung vorzunehmen und Gewissheit über das Anschlagen der Immunisierung zu erhalten.
Für beide Fälle sind zuverlässige und aussagefähige Antikörperbestimmungen aus dem Blut verfügbar. Seit dem 10.5.2020 stehen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch als Kassenleistung für GKV-Versicherte zur Verfügung.
Die KBV schreibt dazu:
"Mittlerweile stehen sehr sensitive und für den indirekten Erregernachweis bei Patienten mit COVID-19-Symptomen ausreichend spezifische Antikörpernachweise zur Verfügung. Eine Untersuchung auf SARS-CoV-2-Antikörper zur Bestimmung des Titeranstiegs oder zum Nachweis einer Serokonversion kann eine Woche nach Symptombeginn zweckmäßig sein.
Hierzu sind zwei Blutproben im Abstand von 7 bis 14 Tagen erforderlich. Die zweite Probe sollte nicht vor der dritten Woche nach Symptomeintritt entnommen werden und muss in demselben Labor untersucht werden."
Als GKV-Leistung zur Erkennung einer postakuten oder gerade durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 führen wir routinemäßig den Corona-Antikörpertest der Firma Roche durch. Er hat sehr viel mediale Aufmerksamkeit erhalten und sich auch in unseren Vergleichsuntersuchungen als Nachweisverfahren von hoher Qualität erwiesen, gleichwertig etwa dem IgG-Test von Euroimmun. Er verwendet das Nukleokapsid (N)-Protein des Virus im Testaufbau und weist dementsprechend Antikörper im Patientenblut nach, die gegen dieses spezifische Antigen gerichtet sind. Wichtig: das N-Protein ist kein Bestandteil der verfügbaren Impfstoffe - diese basieren auf dem Spike (S)-Protein. Geimpfte Personen, die noch keine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, bleiben daher im Roche-Test negativ! In der Diagnostik von Infektionen soll der Test möglichst in zwei Proben im Abstand von ca. zwei Wochen bestimmt werden, um Titerveränderungen beurteilen zu können. Für den Nachweis zurückliegender Infektionen oder gar Immunitätsuntersuchungen steht er als GKV-Leistungen nicht zur Verfügung.
Mit der parallelen Bestimmung der Corona-IgG- und IgA-Antikörper in zwei getrennten Tests der Firma Euroimmun besteht darüber hinaus für stationäre Patienten, für privat Versicherte oder Selbstzahler die Möglichkeit, bereits aus einer Probe eine genauere Aussage zu erhalten. IgA werden nach einer Infektion noch vor den IgG gebildet, erreichen im typischen Fall gemeinsam mit diesen nach einigen Wochen eine Plateauphase, und bilden sich dann allmählich wieder zurück. Die IgG bleiben dagegen noch lange nachweisbar. Es gelingt daher mit dieser Testkombination in vielen Fällen, schon aus einer Einmalbestimmung eine zuverlässige Aussage zu bekommen. Im negativen Fall oder bei nicht eindeutigen Befunden kann es aber hier zur Empfehlung einer Titerverlaufskontrolle kommen.
Der Euroimmuntest basiert auf dem Spike (S)-Protein, welches das Virus zum Andocken am ACE-Rezeptor der Wirtszelle verwendet. Zugleich ist das S-Protein aber auch der wirksame Bestandteil der Immunisierung von Patienten durch die verfügbaren Schutzimpfungen. Antikörper gegen das S-Protein kommen daher sowohl bei Geimpften als auch Menschen vor, die die Infektion durchgestanden haben. Bei Personen ohne frühere Infektion mit SARS-CoV-2 kann der Euroimmuntest daher das Anschlagen der Schutzimpfung anzeigen.
Schnelltests, wie sie im Internet oder in Apotheken beworben werden, sind mit großer Zurückhaltung zu bewerten. Sie dürfen aus Qualitätsgründen nicht für GKV-Untersuchungen verwendet werden
Untersuchungsmaterial: Serum
Im positiven Fall liegt möglicherweise Immunität vor, ganz sicher erwiesen ist das aber nicht.
Bei dem Anti-SARS-CoV-2-QuantiVac (IgG) S-Protein handelt sich um einen quantitativen Test, der am "First International WHO-Standard" kalibriert ist. Wir geben die Ergebnisse in BAU/mL an.
Bei dem SARS-CoV-2-IgA S-Protein handelt es sich um einen semiquantitativen Test mit Cutoff-Index-Berechnung. Die Ergebnisse werden in U/ml angegeben.
Die Ergebnisse werden mit entsprechenden Kommentaren interpretiert.
Kosten:
- GKV-Patienten: Bei entsprechender Indikation nach Nr. 32641 EBM
- Privatpatienten: 20,11 € (GOÄ 4400/1,15-fach) je Antikörper