Corona-Test im Medizinischen Labor Bremen
Verfügbare Corona-Tests
Coronatestung für Urlauber oder Krankenhauseinweisungen
Derzeit bietet das Medizinische Labor Bremen Corona-Abstriche nur für asymptomatische Personen (ohne Erkältungssymptome) an, z. B. für Reisende oder im Vorfeld von Krankenhauseinweisungen, etc.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend unter +49 421 2072-0 erforderlich.
Muster 10C und OEGD ab 01. März 2023 nicht mehr zulässig
Mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 14.02.2023 entfällt ab Anfang März 2023 die Testpflicht. Dies betrifft nicht nur die Bürgertests. Auch Testungen von Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation werden nicht mehr bezahlt. Präventive PCR-Untersuchungen auf Corona können nach der geänderten Corona-Testverordnung ab März nicht mehr auf Muster OEGD oder Muster 10C angefordert werden. Die Formulare entfallen ersatzlos.
PCR-Untersuchungen auf SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten können im Rahmen der ärztlichen Versorgung per Überweisungsauftrag (Muster 10) angefordert werden.
Diagnostik
Der Nachweis von SARS-CoV-2 erfolgt als Direktnachweis der Virus-RNA mittels PCR aus Abstrichen oder Sekret des Respirationstraktes. Geeignet sind Nasopharynx- oder Rachenabstriche, Sputum und Nasen-/Rachen-Spülwässer.
Bitte verwenden Sie bei Abstrichen Spezialröhrchen mit flüssigem Medium.
Der Probentransport erfolgt über den üblichen Transportweg (Laborfahrer), es gelten die bekannten Sicherheitsvorkehrungen für potentiell infektiöses Material. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sind nicht notwendig. Bei Postversand müssen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Befundverzögerungen sind zudem unvermeidlich.
Die Labordiagnostik erfolgt werktäglich fortlaufend. Auch samstags findet die Untersuchung bei Probeneingang bis 11:30 Uhr statt. Testergebnisse sind im Normalfall innerhalb von 24 Stunden nach Probeneingang im Labor verfügbar, vielfach noch am Tag des Probeneingangs. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass es im Fall von analytisch erforderlichen Testwiederholungen, technischen Defekten oder Wartungsbedarf, ggf. auch bei Lieferengpässen seitens der Reagenzhersteller zu Verzögerungen bei der Abarbeitung und Befundmitteilung kommen kann.
Abrechnung
Die SARS-CoV-2-Diagnostik ist bei medizinischer Indikation eine Leistung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und bei Angabe der Kennziffer 32006 budgetneutral. Die Abrechnung erfolgt durch das Labor nach EBM oder GOÄ.
Wird die Untersuchung als Selbstzahlerleistung bei uns vor Ort im Direktlabor bei nicht-symptomatischen Patienten durchgeführt, fallen für Abstrichentnahme und SARS2-COV19-PCR-Untersuchung in Summe 69,48 € an. Diese Kosten werden i. d. R. nicht von den Krankenversicherungen übernommen.
Meldepflicht
Es besteht nach §6, Abs. (1) IfSG eine namentliche Meldepflicht für den behandelnden Arzt. Als Verdachtsfälle gelten Personen, bei denen eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch SARS-CoV-2 durchgeführt werden muss. Positive PCR-Nachweise werden auf Basis von §7, Abs. (2) IfSG vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
Sonic Reports - Covid-19 Special edition
Corona fordert weltweit das Engagement aller Beteiligten. In der beigefügten Sonderausgabe des Sonic Reports finden Sie einige Impressionen von den internationalen Standorten der Sonic-Labore. Es ist ein gutes Gefühl, zu einem so gut aufgestellten und professionellen Team dazu zu gehören. So kann man doch einiges bewegen!